Warum eine neue Klingelplatte?

Verschleiss durch Alter oder mangelnde Pflege

Das Klingeltableau am Hauseingang gehört (speziell bei Mehrparteienhäusern mit regelmässig wechselnden Mietparteien) in die Kategorie „Gebrauchsgegenstand“. Es hat mehrmals täglich eine klar definierte Funktion zu erfüllen, nämlich einen eindeutig erkennbaren Mieternamen mit dazugehöriger Möglichkeit, diesen „anzuklingeln“ zu bieten.
Ausserdem wird in der Regel bei jedem Einzug eines neuen Mieters daran herumgeschraubt oder geklebt, oft mit ästhetisch wenig ansprechendem Ergebnis. Das führt besonders bei unzureichender Wartung und Pflege dazu, dass ein ansprechender Gesamteindruck dem Besucher nicht mehr garantiert werden kann. Kommen dann noch diverse Aufkleber (die sich oftmals sogar nicht mehr rückstandsfrei entfernen lassen) von Paketboten oder Schlüsseldiensten dazu, ist schnell der Punkt erreicht, an dem eine Neuanfertigung sinnvoller ist als eine Aufarbeitung.

Neuaufteilung oder Erweiterung der Mieteinheiten

Wohnraum ist knapp und teuer. Immer mehr Eigentümer erweitern den Mietraum bestehender Einheiten durch Umbau, Neuaufteilung oder Erweiterung, zum Beispiel durch den Ausbau eines bislang ungenutzten Dachgeschosses.
Das bedingt in den allermeisten Fällen, dass diese neu hinzugekommenen Wohnungen natürlich auch mit entsprechenden Klingeldrückern am Klingeltableau ausgestattet werden. Da die wenigsten Bestandsanlagen über die Möglichkeit verfügen, sie problemlos zu erweitern, ist hier eine Neuanfertigung nötig.

Erweiterung der Anlage durch Sprech- oder Videotechnik

Dem wachsenden Sicherheitsbedürfnis von Mietern und Eigentümern, wird immer mehr durch die nachträgliche Installation von Gegensprechstellen oder Videotechnik Rechnung getragen. Die hierzu notwendigen Komponenten lassen sich in den meisten Fällen nicht-, oder nicht mit vertretbarem Aufwand in bestehende Etagenplatten integrieren.

Vandalismusschutz

Immer öfter taucht der Begriff „Antivandalismus“ in den Beschreibungen für Klingelplatten oder einzelnen Komponenten für diese auf. Auch wir erhalten regelmässig Anfragen in denen besonderer Wert auf den Schutz vor mutwilliger Zerstörung gelegt wird. Hierzu einige Anmerkungen:

Es gibt keinen absoluten Schutz vor vorsätzlicher Zerstörung an öffentlich zugänglichen Anlagen, sogar in speziell gesicherten und nicht öffentlichen Bereichen kommt es zu Akten der mutwilligen Beschädigung.
Ob- und wie gut ein Klingeltableau gegen Vandalismus geschützt ist, ist wesentlich davon abhängig wie viel Aufwand der „Vandale“ zu treiben bereit ist, um seine Tat zu begehen. Spätestens wenn Werkzeug (Hammer, Beil etc) eingesetzt wird, nutzt der beste „antivandalismus“ Klingeldrücker nichts mehr. Die bis in die 80er Jahre beliebten Klingelknöpfe aus Kunststoff, die heute oft an ihren Brandspuren erkennbar sind, werden kaum noch verbaut. Zwar bieten Etagenplatten, deren sichtbaren Teile aus Edelstahl bestehen, keinen Anreiz dazu, aus lauter Langeweile mal ein Feuerzeug daran zu halten, aber dem Zerkratzen mit Schlüssel oder einem alten Nagel sind auch sie wehrlos ausgeliefert.
Fronten aus Edelstahl oder Aluminium sind nach einer Attacke mit einer Spraydose zwar relativ einfach mit entsprechendem Lösungsmittel zu reinigen, der in die Ritzen und Spalten der Klingeldrücker, des Sprechfeldes oder Namensschilder eingedrungene Lack kann jedoch oft nur nach einer kompletten Demontage ganz entfernt werden.

Oft entstehen Akte von Vandalismus sogar unbeabsichtigt, durch fehlerhafte Behandlung der Oberfläche oder den Einsatz falschen Werkzeugs durch Mieter selbst, wenn diese Versuchen Namensschilder zu wechseln oder Reparaturen auszuführen.